Baumschutzsatzungen

In vielen Städten und Kommunen gelten Verordnungen oder Satzungen zum besonderen Schutz von Bäumen. Schonende Pflegeschnitte und Schnitte zur Herstellung der Verkehrssicherheit sind hier zwar häufig erlaubt, es gibt jedoch eine Vielzahl von individuellen Regelungen. Daher ist es immer besser, sich vor einem Schnitt genau darüber zu informieren. Allerdings ist Umsicht geboten! Neben den Baumschutzsatzungen gibt es eine Vielzahl weiterer Schutzbestimmungen, die möglicherweise zum Tragen kommen.

1. Gibt es in meiner Gemeinde / Stadt eine Baumschutzsatzung oder Baumschutzverordnung?

2. Fällt mein Baum unter den ausgewiesenen Schutz?

3. Wenn dem so ist: Was darf ich zu welchem Zeitpunkt schneiden?

Bei Fragen zu diesem Thema beraten wir Sie natürlich gerne.

Nachfolgend haben wir eine kleine Link-Auswahl für Sie zusammengestellt. Da die Baumschutzsatzungen und -Verordnungen gelegentlich Veränderungen unterworfen sind und wir diese nicht immer aktuell halten können, handelt es sich hier jeweils um einen Link zu der entsprechenden offiziellen Seite der zuständigen Stelle. Dort können Sie sich problemlos die entsprechende Satzung raussuchen und anschauen.