Baumschutz auf Baustellen

Wie bereits an anderer Stelle erwähnt kommt es nicht selten vor, dass Bäume und Baumaßnahmen nur allzunahe bei einanderliegen. Wir unterstützen Sie bei der konkreten Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz von Bäumen auf Baustellen.

Die Maßnahmen ergeben sich in der Regel aus den einschlägigen Regelwerke wie z. B. der DIN 18920, der RAS-LP4 sowie den Vorgaben aus der ZTV-Baumpflege in jeweils aktuellster Fassung.

Alle im Vorfeld getroffenen Maßnahmen führen zu einer komplikationsfreien Abwicklung Ihres Bauprojektes.

Als Sachverständige stehen wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern als Unterstützung zur Seite wenn es kniffelig wird. Je näher die Arbeiten an den Wurzelbereich eines Baumes heranreichen, desto umsichtiger muss gearbeitet werden. Gemäß der zuvor genannten Regelwerke und Richtlinien beginnt dieser besonders schützenswerte Sektor im sogenannten Kronentraufbereich zuzüglich 1,5 m. Hier ist in der Regel nur noch die Handschachtung oder der Einsatz von Saugbaggern vorgesehen.

naturum
Baumsachverständigen- und Beratungsgesellschaft

 

Wurzelverletzungen können von der Beeinträchtigung der Wüchsigkeit (Vitalität) bis zum Verlust der Standsicherheit führen. Auch ein Sachwertschaden kann im Sinne des Schadensersatzrechts vom Baumeigentümer geltend gemacht werden. Es gilt jeweils das Verursacherprinzip.

Gut beraten bedeutet für Sie Vermeidung von:

    • übermäßigen Wurzelschäden
    • Ärger mit den Baumbesitzern
    • teure Nachsorgekosten
    • ggf. den Folgen eines Baumumsturzes nach Wurzelkappung.
Einsatz eines Saugbaggers