Artenschutzrechtliche Gutachten

Das Thema Artenschutz in Zusammenhang mit Bäumen erfährt inzwischen zu Recht immer mehr Bedeutung. Dies gilt vor allem für besonders alte und vorgeschädigte Bäume, die einen einzigartigen Lebensraum für besondere Tierarten bieten.

Diese Lebensräume gilt es zu schützen – das betrifft sämtliche mit dem Baum in Zusammenhang stehenden Planungen und Eingriffe. Egal ob ein Baum nur baumpflegerisch behandelt werden soll, um anschließend verkehrssicher zu sein, oder ob in der näheren Umgebung Baumaßnahmen geplant werden sollen – der Blick auf potenzielle Habitatstrukturen oder auf bewohnte Nester ist ein unverzichtbarer erster Schritt, um den ökologischen Ansprüchen und den gesetzlichen Bestimmungen aus dem Bundesnaturschutzgesetzt (BNatschG) und den entsprechenden Länderverordnungen genüge zu tun.

naturum
Baumsachverständigen- und Beratungsgesellschaft

Ein Verstoß gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen ist kein “Kavaliersdelikt”, sondern kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.